Bauträger

Bauträger = Eine sichere Bank?

Nein, so ein Bauträger ist keine Bank.  Er ist nur so sicher wie eine Bank!

Wie ist das denn möglich?

Jeder Bauträger unterwirft sich uneingeschränkt den Vorgaben der sogenannten Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) soll den Immobilienerwerber vor ungesicherten, an den Bauträger gezahlten Vorausleistungen schützen. Die MaBV ist wesentliche Grundlage für die Gestaltung der an den Bauträger zu leistenden Abschlagszahlungen.

Vereinbarungen zwischen Bauträger und Immobilienerwerber sind nichtig, wenn sie von den Vorgaben der MaBV abweichen. So sind auch hinzugezogene Notare der MaBV verpflichtet und dürfen nicht davon abweichen beurkunden.

Das heißt, der Bauherr (Immobilienerwerber) zahlt den Kaufpreis durch Abschlagszahlungen, welche sich nach in der MaBV vorgegebenen Bauabschnitten. richten. Erst, wenn der Bauabschnitt fertig gestellt und abgenommen ist, zahlt der Bauher an den Bauträger.

WBW finanziert also das gesamte Bauvorhaben vor. Das unternehmerische Risiko liegt somit auf der Seite von WBW. Der Immobilienerwerber geht kein Risiko ein, denn er zahlt erst, wenn der Bauabschnitt vollständig und mangelfrei übergeben ist.

Sollten Sie noch weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an uns.

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